Hier gibt es nur Schilder. Von ueberall meinetwegen ueber alles. Aber Schilder. Fuehlen Sie sich frei in diese Seite welche reinzukleben.


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Freitag, 6. Januar 2006


jilf. 6. Januar 2006 um 17:23:21 MEZ

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jilf. 6. Januar 2006 um 17:21:59 MEZ

ähm, wild-gyros?


irata, 6. Januar 2006 um 18:03:31 MEZ

griechisches china-restorang hubertus


leteil, 8. Januar 2006 um 13:27:35 MEZ

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Donnerstag, 5. Januar 2006

ein bizarres schild (ausnahmsweis nur ein link)

gefunden bei hinterding


buerokrat. 5. Januar 2006 um 15:57:08 MEZ

kafkaesk. Das Schild selbst als Daseinsberechtigung.


petur_p, 5. Januar 2006 um 17:16:49 MEZ

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picea. 5. Januar 2006 um 14:25:46 MEZ

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In der Þingvallastræti war unser Campingplatz.


petur_p. 5. Januar 2006 um 01:10:05 MEZ

sehr niedlich


blue sky, 7. Januar 2006 um 21:07:03 MEZ

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Dienstag, 3. Januar 2006

(copyright Giant Ginkgo) hier ausnahmsweise fremdmaterial (ist aber lizensiert) und hier nochmal größer zu sehen...


fabe. 3. Januar 2006 um 12:00:38 MEZ

Frankreich?


digger, 10. Januar 2006 um 15:57:27 MEZ

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Samstag, 31. Dezember 2005

Pferde im Seitenstreifen parken verboten!


syberia. 31. Dezember 2005 um 13:28:32 MEZ

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Katholen müssen früher aufstehen


syberia. 31. Dezember 2005 um 13:19:02 MEZ

dafür müssen die evangelen inne pinke kirche gehn.


stapel, 3. Januar 2006 um 13:12:39 MEZ

und die katholen koennen schon frueher zum (achwas) fruehschoppen.


mutant, 3. Januar 2006 um 13:18:38 MEZ

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Freitag, 30. Dezember 2005

Gibt es auch ein erlaubtes Ablagern? Wenn ja, dann was, schließlich darf es ja kein Abfall sein? Doch warum sollte man es dann ablagern? Und warum werden Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und nicht als Zuwiderhandlung? Fragen über Fragen.


instantflorian. 30. Dezember 2005 um 23:52:29 MEZ

um ihre fragen eingehend zu beantworten, bedürfte es wohl eines juratudiums. gleichwohl muss auch der jurist dabei bleiben, verschiedene lösungsansätze für ihre -zugegeben unter rechtswissenschaftlich didaktischen gesichtspunkten berechtigte- frage zu entwickeln:

-unerlaubt:m.E. ein hinweis darauf, dass es sich hier um ein verbot mit erlaubnisvorbehalt handelt. d.h. eine genehmigung kann beantragt (wird aber vermutlich nicht erteilt) werden. nach anderer ansicht kann es sich auch um ein geschriebenes rechtswidrigkeitsmerkmal handeln und stellt einen hinweis auf mögliche rechtfertigungslagen dar.

-Abfälle: vermutlich solche iSd KrW/AbfG

  • Zuwiderhandlungen: Hinweis darauf, dass im Rahmen der Verfolgung zunächst keine Rücksicht auf ein Verschulden genommen wird, so dass entschuldigungstatbestände erst im Rahmen des Verfahrens nach OWiG geprüft werden.

dass der hinweis gleichzeitig eine verfolgung als störung der öffentlichen sicherheit (oder ordnung) im sinne der Polizei- und Ordnungsgesetze des jeweiligen bundeslandes ausschliessen möchte, kann mit der wohl herrschenden ansicht in rechtsprechung und -lehre als ausgeschlossen gelten.

jedenfalls sollen sie ihren müll nicht dahinwerfen, sonst hackts!


vl42, 31. Dezember 2005 um 13:19:35 MEZ

Danke für die juristische Beratung. staun


instantflorian, 7. Januar 2006 um 19:51:19 MEZ

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dr.nemo. 30. Dezember 2005 um 20:02:43 MEZ

Und dann?

Ein schwebendes Telefon, das ist mal was!


digger, 30. Dezember 2005 um 23:31:56 MEZ

Und dann hängen Sie in der Call-Center-Warteschleife zur Behandlung.


indica, 31. Dezember 2005 um 12:24:31 MEZ

schadow-passage an der schaufensterscheibe ,gesichert mit kabelbinder


dr.nemo, 31. Dezember 2005 um 12:27:35 MEZ

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